Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 11.04.2024 | Version 3.0

I.  Allgemeine vertragliche Regelungen

§ 1 – Anbieter, Geltungsbereich

Anbieter und Vertragspartner für Leistungen, die unter der Marke „MeinImmoPortal“ angeboten werden, ist die Firma Hive-IT GmbH, Bahnhofstraße 6a, 22946 Trittau (im folgenden „Anbieter“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedin­gungen des Kunden finden keine Anwendung; der An­bieter widerspricht de­ren Einbeziehung ausdrück­lich, so­weit die Einbeziehung nicht indi­viduell schriftlich vereinbart wird.

§ 2 – Reseller-Ausschluss

Der Anbieter stellt seine Leistungen ausschließ­lich dem Kunden zur Verfügung; der Kunde wird diese Leistungen seinerseits keinem Dritten über­lassen, auch nicht in Teilen oder auf Zeit, es sei denn, dass dies mit dem Anbieter vereinbart wur­de.

§ 3 – Änderung von Kundendaten, Mehrere Personen als Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jede Änderung vertragsrelevanter Daten unver­züglich mitzuteilen, insbesondere eine Änderung der An­schrift, der Firmierung, der Vertre­tungsverhältnisse, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nimmt der Kunde zur Bezahlung von Rechnun­gen am Lastschrifteinzug teil, gilt dies auch für die Bankverbindung.
    Die Änderungen sind in Textform mitzuteilen ( z.B. über das Kundenportal, per E-Mail oder als Support-Ticket).
  2. Sind mehrere Personen Vertragspartner auf Kundenseite, so sind sie gegenüber dem An­bieter Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner jegli­cher Ansprüche. Für die Abgabe und den Emp­fang von Willenserklärungen und anderen Mittei­lungen gilt gegenüber dem Anbieter jede der Per­sonen als durch die übrigen Personen bevoll­mächtigt.

§ 4 – Entgelte, Rechnungsstellung, Zah­lungsverzug

  1. Für die Entgelte gilt neben diesen AGB die jeweils bei Vertragsschluss gülti­ge Preisliste, soweit nicht indi­viduelle Ver­einbarungen getroffen wer­den.
  2. Alle Entgelte verstehen sich netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht aus­drücklich anderweitig angegeben.
  3. Die Zahlungs­frist beträgt eine Wo­che ab Rechnungszugang.
  4. Der Anbieter stellt ausschließlich elektronische Rechnungen im Kundenportal und per E-Mail bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt von 5€ je Rechnung verlangen.
  5. Einwendungen gegen eine Rechnung sind in­nerhalb von sechs Wochen ab Rechnungszu­gang durch den Kunden in Textform geltend zu ma­chen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rech­nungsinhalt als rich­tig, wobei dem Kunden der Nach­weis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei Übersen­dung der Rechnung gesondert hingewiesen.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen auf­rechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur mit Ge­genansprüchen aus dem jeweiligen Ver­tragsverhältnis begründet werden.
  7. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift gilt darüber hinaus, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

§ 5 – Leistungspflichten des Anbieters

  1. Die Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich aus der Preis- und Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden.
  2. Stellt der Anbieter Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren.

§ 6 – Vertragslaufzeit, Leistungsbeginn, Kündigung

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Anbieters zustande. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Entscheidung über die Annahme des Vertragsangebots eine Frist von 3 Werktagen ein (Bindungsfrist des Kunden).
  2. Der Anbieter benötigt ab Vertragsschluss eine Vorlaufzeit, um die bestellte Leistung zu erbringen. Wird seitens des Anbieters keine Vorlaufzeit genannt, so kann diese bis zu 5 Werktage betragen.
  3. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab dem Leistungsbeginn des Anbieters, sofern nicht anders vereinbart. Die Laufzeit verlängert sich im Anschluss um jeweils die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, maximal jedoch 12 Monate, solange keine Partei unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen vor Laufzeitende gekündigt hat.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei un­berührt.
  5. Jede Kündigung erfordert Textform. Stellt der Anbieter im Kundenportal eine Kündigungsfunktion bereit, kann der Kunde auch hierüber kündigen.

§ 7 – Leistungsstörungen, Haftung

  1. Leistungsausfälle oder sonstige technische Feh­ler wird der Kunde dem Anbieter unverzüg­lich auf dem dafür vom Anbieter im Service Level Agreement (SLA) genannten Weg mittei­len, um eine umgehende Fehlerbehebung zu ermög­lichen. Den Kunden trifft insofern eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB, § 536c Abs. 2 BGB)
  2. Die Haftung des Anbieters für Vermögens­schäden ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahr­lässigkeit. Im Fall leichter Fahrlässig­keit haftet der Anbieter für Vermögensschä­den nur bei Verlet­zung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsge­mäße Durchführung des Vertra­ges überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein­haltung der Kunde re­gelmäßig vertrau­en darf (Kardinalpflichten). Der An­bieter haftet hierbei nur für vorhersehbare Folgen, mit deren Entste­hung typischerweise gerechnet wer­den kann.
  3. Die Haftung des Anbieters für Vermögens­schäden wegen einer Beschädigung oder eines Verlustes von Daten, die auf einem Server des Anbieters ab­gelegt sind, beschränkt sich auf die Folgen einer vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig unter­lassenen Datensicherung, zu der der Anbieter auf­grund Vertrags mit dem Kunden verpflichtet war. Der Kunde trägt den Schaden je­doch selbst, soweit er darauf beruht, dass der Kunde seiner eigenen Datensiche­rungsobliegenheit nicht nachgekom­men ist.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Übernah­me einer Garantie bleibt unbe­rührt.

§ 8 – Datenschutz

  1. Der Anbieter erhebt und speichert zur Auftragsbearbeit­ung personenbe­zogene Da­ten des Kunden, darunter Namen, An­schriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Der Kunde erklärt dazu seine Ein­willigung, so­weit dies zur Abwicklung des Auftrags einschließlich der Rech­nungsstellung und zum Forderungseinzug erforderlich ist.
  2. Der Anbieter hält diese Daten gespeichert, bis jeglichen wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis endgültig erledigt und die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen, denen der Anbieter un­terliegt, abgelaufen sind.
  3. Der Kunde kann vom Anbieter jederzeit kostenfrei Auskunft über die Daten erhalten, die der Anbieter über den Kunden gespeichert hält. Der Kunde hat Anspruch auf Berichtigung der Daten, soweit sie sich als fehlerhaft herausstellen. Ferner kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass Daten durch den Anbieter gesperrt oder gelöscht werden. Ferner kann der Kunde kann die Daten jederzeit selbst im Kundenportal einsehen und bearbeiten.
  4. Verantwortliche Stelle für den Datenschutz ist der in § 1 genannte Anbieter.

§ 9 – Referenznennung

Der Kunde gestattet dem Anbieter, die Tatsache, dass der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nimmt, zu werblichen Zwecken offenzulegen. In diesem Rahmen darf der Anbieter den Firmennamen und/oder die Marke bzw. ein sonstiges vom Kunden üblicherweise verwendetes Kennzeichen auf der Webseite des Anbieters wiedergeben. Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos widersprechen.

§ 10 – Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anbieter kann diese Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann insbesondere dann bestehen, wenn technische Normen von Dritter Seite geändert oder weiterentwickelt werden, die eine Anpassung der Leistungen des Anbieters erfordern. Die beabsichtigte Ändeung wird der Anbieter dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Anderenfalls ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat in Textform gegenüber dem Kunden zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und die Kündigungsmöglichkeit wird der Kunde in der Ankündigung besonders hingewiesen.

§ 11 – Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Werktag, Vertragsübertragung

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit es sich für beide Seiten um ein Han­delsgeschäft handelt.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Als Werktage im Sinne dieses Vertrages gelten die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme der Tage, die in Bezug auf den Sitz des Anbieters gesetzliche Feiertage sind; Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieses Vertrages.

§ 12 – Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so soll dies nicht den Bestand der übrigen Regelungen berühren.

II.  Ergänzende Regelungen für die „MeinImmoPortal“-Hostingpakete

§ 13 – Basis-Leistungen

(1) Software as a Service

Bei den „MeinImmoPortal“-Hostingpaketen handelt es sich um eine internet-basierte Softwarelösung zur Unterstützung der Geschäftsabläufe von Immobilienmaklern. Der Anbieter stellt die Hostingpakete  als „Software as a Service“ (SaaS) zur Verfügung, so dass ein Kunde deren Funktionalität für die vertraglich vereinbarte Zeit über das Internet nutzen kann. Der Kunde erwirbt dabei keine Verwertungsrechte an der Software selbst und auch nicht an dem ihr zugrundeliegenden Quellcode.

(2)   Erreichbarkeit im Internet

Zur Nutzung eines Hostingpakets nennt der Anbieter dem Kunden die Internetadresse (URL), unter der der Anbieter das Hostingpaket einrichtet. Sofern der Kunde wünscht, dass das Hostingpaket auch über einen vom Kunden gewählten Domainnamen erreichbar ist, obliegt es dem Kunden, eine auf sich registrierte Domain auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen und so zu administrieren, dass seine Domain auf einen vom Anbieter genannten Hostnamen („CNAME“) oder auf vom Anbieter genannte und verwaltete Nameserver („NS“) verweist.

(3) Reichweite der Datenkommunikation

Die Leistungen des Anbieters bei der Übermittlung von Daten beschränken sich auf die Kommunikation zwischen dem Server des Anbieters und einem vom Anbieter zu wählenden, geeigneten Verbindungspunkt mit dem Internet. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der außerhalb seines eigenen Netzes liegenden Datenwege des Internets. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Daten vom Verbindungspunkt zu Endgeräten Dritter ist daher nicht geschuldet.

(4) Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten

Der Anbieter stellt seine Hostingpakete mit einer zeitli­chen Verfüg­barkeit gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart. Die Ver­fügbarkeit berechnet sich auf Basis der im Vertragszeitraum auf den je­weiligen Kalendermonat entfalle­nen Zeit unter Abzug tatsächlich in Anspruch genommener, geplanter Wartungszeiten gemäß folgender Regelung: Der An­bieter kann für bis zu 4 Stunden je Kalendermonat geplante War­tungsarbeiten durchführen, während derer der Ser­ver ganz oder teilweise unerreichbar sein kann. Wird eine vollständige Nichterreichbarkeit von mehr als 15 Minuten erwartet, müssen die Arbeiten dem Kunden mindestens 48 Stunden vor ihrem Beginn per E-Mail angekündi­gt worden sein.

 (5) Anpassungen an den Stand der Technik

Der Anbieter darf die zur Erbringung seiner Leis­tungen eingesetzte Hardware oder Software wäh­rend der Vertragslaufzeit an den jeweiligen Stand der Technik anpassen. Ergeben sich auf­grund ei­ner sol­chen Anpas­sung geänderte Anfor­derungen an die vom Kunden abgelegten oder zukünftig ab­zulegenden Daten, so wird der An­bieter dem Kun­den die geänderten Anfor­derungen mindestens sechs Wo­chen vor der beabsich­tigten Umstellung mitteilen. Sind die neuen Anfor­derungen an die Daten des Kunden höher als bisher, so dass der Kunde sei­ne abgelegten Da­ten ändern müss­te, um sie lauffähig zu halten, steht dem Kunden ein Sonder­kündigungsrecht mit Wir­kung zum Zeit­punkt der angekündigten An­passung zu. Das Sonder­kündigungsrecht kann der Kunde bis zwei Wochen vor der Anpassung durch Erklärung in Textform aus­üben. Auf das Sonderkündigungs­recht wird der Kunde in der Ankündigung be­sonders hingewiesen werden.

(6) Erfüllungsgehilfen

Der Anbieter kann sich zur Erfüllung seiner Leis­tungspflichten auch Dritter (Erfüllungsgehilfen) be­dienen.

(7) Software-Lizenzen

Sofern Software im Auftrag des Kunden vom An­bieter geliefert oder auf einem Server instal­liert wird, finden etwaige Lizenz- oder Nutzungsbe­dingungen des Software­herstellers ergän­zende An­wendung. Der Kunde erteilt dem Anbieter Vollmacht, die Lizenz- oder Nutzungsver­einbarungen Dritter im Namen des Kunden abzuschließen, soweit sie für den beabsichtigten Serverbetrieb erforderlich oder zweckmäßig sind.

(8) Rechnungsstellung

Das Entgelt für Hosting-Leistungen wird mo­natlich im Voraus für den laufenden Monat in Rechnung gestellt.
Beinhaltet die Leistung nutzungsabhängige Komponenten, so werden diese nachträglich mit der nächsten Rechnung nach Abschluss des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.

§ 14 – Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde sichert zu, auf dem ihm zur Verfü­gung stehenden Speicherplatz keine rechts­widrigen Inhalte ab­zulegen.

(2) Dem Kunden obliegt es weiter, den Speicher­platz, die sonstigen Systemressourcen und die Infrastruktur nicht zu vertragsfremden Zwe­cken zu miss­brauchen. Als Missbrauch gilt zwi­schen den Parteien insbesondere

(a) der Versand von E-Mail-Werbung, es sei denn, es liegt das erforderliche Einverständnis des jeweiligen Empfängers vor,

(b) der Versand von E-Mails mit ge­fälschten oder unterdrückten Ab­senderangaben,

(c) die Speicherung und/oder der Versand von Vi­ren oder ähnlicher Schadsoftware („Mal­ware“) sowie von Pro­grammen, deren Verbreitung nach § 95a Abs. 3 UrhG un­tersagt ist (Softwa­re zur Umge­hung eines Kopier­schutzes),

(d) die Nutzung zum Zwecke der Computersa­botage oder des unbefugten Zugriffs auf an­dere In­ternet-Hosts (§§ 303a, 303b StGB), sowie ver­gleichbare Handlungen oder Vorberei­tungen da­zu, die geeignet sind, für ei­ne rechts­widrige Handlung genutzt zu werden,

(e) die Speicherung oder der Versand von Bild-, Video-, Audio-, Text- oder anderen Dateien un­ter Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbe­werbs- oder Persönlichkeits­rechte,

(f) die Speicherung oder der Versand porno­graphischer oder jugendgefährdender Werke, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vor.

(3) Ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn der Kunde vertragsgegenständliche IP-Adres­sen, Do­mains oder Mail-Accounts als Antwort- oder Ziel­adressen zur Verfügung stellt für un­zulässige Wer­bung, die über Dritte ver­sandt wurde.

(4) Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zu­gangsdaten, insbesondere Passwörter, wird der Kunde ver­traulich behandeln und Dritten nicht zu­gänglich machen.

§ 15 – Freistellung von Ansprüchen Dritter

  1. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Anbieter erheben aufgrund von Inhalten, die der Kunde öffentlich zugänglich gemacht hat, insbesondere wegen behaupteter Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Entsprechendes gilt für Ansprüche Dritter wegen eines für den Kunden registrierten Domainnamens, soweit der Anbieter als technischer oder administrativer Ansprechpartner (Tech-C, Admin-C) für die Domain registriert ist.
  2. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Aufwendungen des Anbieters für eine zweckmäßige Sachverhaltsermittlung und Rechtsverteidigung, ferner solche Kosten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass ein Dritter zunächst einen gerichtlichen Beschluss über die Auskunftspflicht des Anbieters erwirkt (z.B. nach § 101 UrhG).