Stand: 11.04.2024 | Version 3.0
I. Allgemeine vertragliche Regelungen
§ 1 – Anbieter, Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner für Leistungen, die unter der Marke „MeinImmoPortal“ angeboten werden, ist die Firma Hive-IT GmbH, Bahnhofstraße 6a, 22946 Trittau (im folgenden „Anbieter“ genannt). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; der Anbieter widerspricht deren Einbeziehung ausdrücklich, soweit die Einbeziehung nicht individuell schriftlich vereinbart wird.
§ 2 – Reseller-Ausschluss
Der Anbieter stellt seine Leistungen ausschließlich dem Kunden zur Verfügung; der Kunde wird diese Leistungen seinerseits keinem Dritten überlassen, auch nicht in Teilen oder auf Zeit, es sei denn, dass dies mit dem Anbieter vereinbart wurde.
§ 3 – Änderung von Kundendaten, Mehrere Personen als Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jede Änderung vertragsrelevanter Daten unverzüglich mitzuteilen, insbesondere eine Änderung der Anschrift, der Firmierung, der Vertretungsverhältnisse, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Nimmt der Kunde zur Bezahlung von Rechnungen am Lastschrifteinzug teil, gilt dies auch für die Bankverbindung.
Die Änderungen sind in Textform mitzuteilen ( z.B. über das Kundenportal, per E-Mail oder als Support-Ticket). - Sind mehrere Personen Vertragspartner auf Kundenseite, so sind sie gegenüber dem Anbieter Gesamtgläubiger und Gesamtschuldner jeglicher Ansprüche. Für die Abgabe und den Empfang von Willenserklärungen und anderen Mitteilungen gilt gegenüber dem Anbieter jede der Personen als durch die übrigen Personen bevollmächtigt.
§ 4 – Entgelte, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
- Für die Entgelte gilt neben diesen AGB die jeweils bei Vertragsschluss gültige Preisliste, soweit nicht individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
- Alle Entgelte verstehen sich netto zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich anderweitig angegeben.
- Die Zahlungsfrist beträgt eine Woche ab Rechnungszugang.
- Der Anbieter stellt ausschließlich elektronische Rechnungen im Kundenportal und per E-Mail bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt von 5€ je Rechnung verlangen.
- Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungszugang durch den Kunden in Textform geltend zu machen; nach Ablauf dieser Zeit gilt der Rechnungsinhalt als richtig, wobei dem Kunden der Nachweis der Unrichtigkeit vorbehalten bleibt. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge bei Übersendung der Rechnung gesondert hingewiesen.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur mit Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis begründet werden.
- Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift gilt darüber hinaus, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 5 – Leistungspflichten des Anbieters
- Die Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich aus der Preis- und Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden.
- Stellt der Anbieter Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren.
§ 6 – Vertragslaufzeit, Leistungsbeginn, Kündigung
- Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Anbieters zustande. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Entscheidung über die Annahme des Vertragsangebots eine Frist von 3 Werktagen ein (Bindungsfrist des Kunden).
- Der Anbieter benötigt ab Vertragsschluss eine Vorlaufzeit, um die bestellte Leistung zu erbringen. Wird seitens des Anbieters keine Vorlaufzeit genannt, so kann diese bis zu 5 Werktage betragen.
- Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab dem Leistungsbeginn des Anbieters, sofern nicht anders vereinbart. Die Laufzeit verlängert sich im Anschluss um jeweils die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, maximal jedoch 12 Monate, solange keine Partei unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen vor Laufzeitende gekündigt hat.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt.
- Jede Kündigung erfordert Textform. Stellt der Anbieter im Kundenportal eine Kündigungsfunktion bereit, kann der Kunde auch hierüber kündigen.
§ 7 – Leistungsstörungen, Haftung
- Leistungsausfälle oder sonstige technische Fehler wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich auf dem dafür vom Anbieter im Service Level Agreement (SLA) genannten Weg mitteilen, um eine umgehende Fehlerbehebung zu ermöglichen. Den Kunden trifft insofern eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB, § 536c Abs. 2 BGB)
- Die Haftung des Anbieters für Vermögensschäden ist beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für Vermögensschäden nur bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Der Anbieter haftet hierbei nur für vorhersehbare Folgen, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden kann.
- Die Haftung des Anbieters für Vermögensschäden wegen einer Beschädigung oder eines Verlustes von Daten, die auf einem Server des Anbieters abgelegt sind, beschränkt sich auf die Folgen einer vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassenen Datensicherung, zu der der Anbieter aufgrund Vertrags mit dem Kunden verpflichtet war. Der Kunde trägt den Schaden jedoch selbst, soweit er darauf beruht, dass der Kunde seiner eigenen Datensicherungsobliegenheit nicht nachgekommen ist.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
§ 8 – Datenschutz
- Der Anbieter erhebt und speichert zur Auftragsbearbeitung personenbezogene Daten des Kunden, darunter Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Der Kunde erklärt dazu seine Einwilligung, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags einschließlich der Rechnungsstellung und zum Forderungseinzug erforderlich ist.
- Der Anbieter hält diese Daten gespeichert, bis jeglichen wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis endgültig erledigt und die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen, denen der Anbieter unterliegt, abgelaufen sind.
- Der Kunde kann vom Anbieter jederzeit kostenfrei Auskunft über die Daten erhalten, die der Anbieter über den Kunden gespeichert hält. Der Kunde hat Anspruch auf Berichtigung der Daten, soweit sie sich als fehlerhaft herausstellen. Ferner kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass Daten durch den Anbieter gesperrt oder gelöscht werden. Ferner kann der Kunde kann die Daten jederzeit selbst im Kundenportal einsehen und bearbeiten.
- Verantwortliche Stelle für den Datenschutz ist der in § 1 genannte Anbieter.
§ 9 – Referenznennung
Der Kunde gestattet dem Anbieter, die Tatsache, dass der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nimmt, zu werblichen Zwecken offenzulegen. In diesem Rahmen darf der Anbieter den Firmennamen und/oder die Marke bzw. ein sonstiges vom Kunden üblicherweise verwendetes Kennzeichen auf der Webseite des Anbieters wiedergeben. Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos widersprechen.
§ 10 – Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anbieter kann diese Geschäftsbedingungen ändern, soweit hierfür ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse kann insbesondere dann bestehen, wenn technische Normen von Dritter Seite geändert oder weiterentwickelt werden, die eine Anpassung der Leistungen des Anbieters erfordern. Die beabsichtigte Ändeung wird der Anbieter dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Änderungszeitpunkt mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Anderenfalls ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat in Textform gegenüber dem Kunden zu kündigen. Auf das Widerspruchsrecht und die Kündigungsmöglichkeit wird der Kunde in der Ankündigung besonders hingewiesen.
§ 11 – Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Werktag, Vertragsübertragung
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit es sich für beide Seiten um ein Handelsgeschäft handelt.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
- Als Werktage im Sinne dieses Vertrages gelten die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme der Tage, die in Bezug auf den Sitz des Anbieters gesetzliche Feiertage sind; Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieses Vertrages.
§ 12 – Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so soll dies nicht den Bestand der übrigen Regelungen berühren.
II. Ergänzende Regelungen für die „MeinImmoPortal“-Hostingpakete
§ 13 – Basis-Leistungen
(1) Software as a Service
Bei den „MeinImmoPortal“-Hostingpaketen handelt es sich um eine internet-basierte Softwarelösung zur Unterstützung der Geschäftsabläufe von Immobilienmaklern. Der Anbieter stellt die Hostingpakete als „Software as a Service“ (SaaS) zur Verfügung, so dass ein Kunde deren Funktionalität für die vertraglich vereinbarte Zeit über das Internet nutzen kann. Der Kunde erwirbt dabei keine Verwertungsrechte an der Software selbst und auch nicht an dem ihr zugrundeliegenden Quellcode.
(2) Erreichbarkeit im Internet
Zur Nutzung eines Hostingpakets nennt der Anbieter dem Kunden die Internetadresse (URL), unter der der Anbieter das Hostingpaket einrichtet. Sofern der Kunde wünscht, dass das Hostingpaket auch über einen vom Kunden gewählten Domainnamen erreichbar ist, obliegt es dem Kunden, eine auf sich registrierte Domain auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen und so zu administrieren, dass seine Domain auf einen vom Anbieter genannten Hostnamen („CNAME“) oder auf vom Anbieter genannte und verwaltete Nameserver („NS“) verweist.
(3) Reichweite der Datenkommunikation
Die Leistungen des Anbieters bei der Übermittlung von Daten beschränken sich auf die Kommunikation zwischen dem Server des Anbieters und einem vom Anbieter zu wählenden, geeigneten Verbindungspunkt mit dem Internet. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der außerhalb seines eigenen Netzes liegenden Datenwege des Internets. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Daten vom Verbindungspunkt zu Endgeräten Dritter ist daher nicht geschuldet.
(4) Verfügbarkeit, Wartungsarbeiten
Der Anbieter stellt seine Hostingpakete mit einer zeitlichen Verfügbarkeit gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf Basis der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenen Zeit unter Abzug tatsächlich in Anspruch genommener, geplanter Wartungszeiten gemäß folgender Regelung: Der Anbieter kann für bis zu 4 Stunden je Kalendermonat geplante Wartungsarbeiten durchführen, während derer der Server ganz oder teilweise unerreichbar sein kann. Wird eine vollständige Nichterreichbarkeit von mehr als 15 Minuten erwartet, müssen die Arbeiten dem Kunden mindestens 48 Stunden vor ihrem Beginn per E-Mail angekündigt worden sein.
(5) Anpassungen an den Stand der Technik
Der Anbieter darf die zur Erbringung seiner Leistungen eingesetzte Hardware oder Software während der Vertragslaufzeit an den jeweiligen Stand der Technik anpassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung geänderte Anforderungen an die vom Kunden abgelegten oder zukünftig abzulegenden Daten, so wird der Anbieter dem Kunden die geänderten Anforderungen mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Umstellung mitteilen. Sind die neuen Anforderungen an die Daten des Kunden höher als bisher, so dass der Kunde seine abgelegten Daten ändern müsste, um sie lauffähig zu halten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt der angekündigten Anpassung zu. Das Sonderkündigungsrecht kann der Kunde bis zwei Wochen vor der Anpassung durch Erklärung in Textform ausüben. Auf das Sonderkündigungsrecht wird der Kunde in der Ankündigung besonders hingewiesen werden.
(6) Erfüllungsgehilfen
Der Anbieter kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten auch Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedienen.
(7) Software-Lizenzen
Sofern Software im Auftrag des Kunden vom Anbieter geliefert oder auf einem Server installiert wird, finden etwaige Lizenz- oder Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers ergänzende Anwendung. Der Kunde erteilt dem Anbieter Vollmacht, die Lizenz- oder Nutzungsvereinbarungen Dritter im Namen des Kunden abzuschließen, soweit sie für den beabsichtigten Serverbetrieb erforderlich oder zweckmäßig sind.
(8) Rechnungsstellung
Das Entgelt für Hosting-Leistungen wird monatlich im Voraus für den laufenden Monat in Rechnung gestellt.
Beinhaltet die Leistung nutzungsabhängige Komponenten, so werden diese nachträglich mit der nächsten Rechnung nach Abschluss des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.
§ 14 – Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde sichert zu, auf dem ihm zur Verfügung stehenden Speicherplatz keine rechtswidrigen Inhalte abzulegen.
(2) Dem Kunden obliegt es weiter, den Speicherplatz, die sonstigen Systemressourcen und die Infrastruktur nicht zu vertragsfremden Zwecken zu missbrauchen. Als Missbrauch gilt zwischen den Parteien insbesondere
(a) der Versand von E-Mail-Werbung, es sei denn, es liegt das erforderliche Einverständnis des jeweiligen Empfängers vor,
(b) der Versand von E-Mails mit gefälschten oder unterdrückten Absenderangaben,
(c) die Speicherung und/oder der Versand von Viren oder ähnlicher Schadsoftware („Malware“) sowie von Programmen, deren Verbreitung nach § 95a Abs. 3 UrhG untersagt ist (Software zur Umgehung eines Kopierschutzes),
(d) die Nutzung zum Zwecke der Computersabotage oder des unbefugten Zugriffs auf andere Internet-Hosts (§§ 303a, 303b StGB), sowie vergleichbare Handlungen oder Vorbereitungen dazu, die geeignet sind, für eine rechtswidrige Handlung genutzt zu werden,
(e) die Speicherung oder der Versand von Bild-, Video-, Audio-, Text- oder anderen Dateien unter Verstoß gegen Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechte,
(f) die Speicherung oder der Versand pornographischer oder jugendgefährdender Werke, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vor.
(3) Ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn der Kunde vertragsgegenständliche IP-Adressen, Domains oder Mail-Accounts als Antwort- oder Zieladressen zur Verfügung stellt für unzulässige Werbung, die über Dritte versandt wurde.
(4) Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, insbesondere Passwörter, wird der Kunde vertraulich behandeln und Dritten nicht zugänglich machen.
§ 15 – Freistellung von Ansprüchen Dritter
- Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Anbieter erheben aufgrund von Inhalten, die der Kunde öffentlich zugänglich gemacht hat, insbesondere wegen behaupteter Urheber-, Marken-, Namens-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Entsprechendes gilt für Ansprüche Dritter wegen eines für den Kunden registrierten Domainnamens, soweit der Anbieter als technischer oder administrativer Ansprechpartner (Tech-C, Admin-C) für die Domain registriert ist.
- Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Aufwendungen des Anbieters für eine zweckmäßige Sachverhaltsermittlung und Rechtsverteidigung, ferner solche Kosten, die dem Anbieter dadurch entstehen, dass ein Dritter zunächst einen gerichtlichen Beschluss über die Auskunftspflicht des Anbieters erwirkt (z.B. nach § 101 UrhG).